Wohnen * Gewerbe * Landwirtschaft

 

____Fachgebiete

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

    • Ein- und Mehrfamilienhäuser
    • Eigentumswohnungen / Wohnanlagen
    • Büro- und Geschäftshäuser
    • Gaststätten, Hotels, Pensionen
    • Gewerbeimmobilien / Industrieobjekte
    • Landwirtschaftliche Objekte und Anlagen
    • Wochenendgrundstücke, Kleingärten

Bewertung im Zwangsversteigerungsverfahren

Beleihungswertermittlung

  • für Finanzierungszwecke
  • gem. Basel II-Abkommen

Markt- und Standortanalysen für Immobilien

  • Rentabilitätsprüfung
  • Renditeberechung

Objekte

Mehrfamilienhäuser, Mietwohnobjekte, Eigentumswohnungen

Landwirtschaftliche Gehöfte, Landwohnhäuser

Geschäftsgrundstücke 

 

____§ 194 BauGesetzbuch



„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“



Normierte Bewertungsverfahren nach


____Wertermittlungsverordnung (WertV)



Ertragswertverfahren
Grundlage: Erzielbare Erträge (Mieten / Pachten)
Sachwertverfahren
Grundlage: Normalherstellungskosten
Vergleichswertverfahren
Grundlage: Daten vergleichbarer Objekte / Grundstücke

 

____Gutachtenzweck

z.B.

    • Kauf / Verkauf
    • Beleihung / Kreditierung
    • Erbauseinandersetzung
    • Ehescheidung
    • Vermögensfeststellung
    • Sanierung / Rekonstruktion
    • Versicherungswerte
    • Ableitung finanzwirtschaftlicher Entscheidungen
    • Steuerliche Beurteilung
    • Standortfragen
    • Grundstücksteilung
    • Zwangsversteigerung